Dr. Jörg Noller LMU München 1
Die Reflexion des Willens
Schellings Transformation des Kantischen Autonomiebegriffs in den
Untersuchungen über das Wesen der menschlichen Freiheit
1. Freiheit „vom StandPunkt des Bewusstseyns“: Schellings frühe Auseinandersetzung mit Kant und Reinhold
Im Ausgang von Kants moralphilosophischen Grundlegungsschriften hat sich recht bald eine Debatte darüber entsponnen, inwiefern es möglich ist, sich aus Freiheit gegen das Sittengesetz entscheiden zu können. Kants Theorie von Freiheit als Autonomie scheint nämlich nahe zu legen, dass Freiheit nur dann realisiert ist, wenn sich das handelnde Subjekt in Konformität mit der sittlichen Vernunftforderung befindet insofern „ein freier Wille und ein Wille unter sittlichen Gesetzen einerlei“
1
sind. Vor allem Karl Leonhard Reinhold machte im zweiten Band seiner Briefe über die Kantischen Philosophie auf dieses Problem aufmerksam und lieferte sich mit Kant bis in die späten 90er Jahre des 18. Jahrhunderts einen heftigen Schlagabtausch.
2
Dass sich auch Schelling mit dem von Reinhold namhaft gemachten Autonomie-Problem bereits früh auseinandersetzte, zeigt die Tatsache, dass Schelling im selben Jahr, in welchem Kant in seiner
Metaphysik der Sitten
ein vorläufiges „Schlusswort“ in der Freiheitsdebatte gesprochen hatte, selbst in die Debatte in seiner
Allgemeinen Übersicht der neuesten philosophischen Litteratur
3
eingegriffen und diese dann drei Jahre später in seinem
System des transzendentalen Idealismus
4
fortgeführt hat.
5
Aber auch schon zwei Jahre
vor
der Kant-Reinhold-Debatte hatte Schelling sich mit Reinholds Freiheitstheorie kritisch auseinandergesetzt und dieser – trotz ihres „empirischen“ Standpunkts – hinsichtlich der Entwicklung eines Begriffs von individueller Freiheit „grosse Verdienste“ attestiert.
6
Im Folgenden soll untersucht werden, wie sich Schellings Theorie individueller Freiheit im
1
Kant, GMS, AA IV, 447.
2
Vgl. dazu ausführlich Noller
2
(2016).
3
Friedrich Wilhelm Joseph Schelling:
Allgemeine Übersicht der neuesten philosophischen Litteratur
. Im Folgenden zitiert nach der Sigle AÜ. Dieses Werk wurde unter dem Titel
Abhandlungen zur Erläuterung des Idealismus der Wissenschaftslehre
im selben ersten Band seiner
Philosophischen Schriften
zusammen mit der
Freiheitsschrift
im Jahre 1809 veröffentlicht (201-340).
4
Friedrich Wilhelm Joseph Schelling:
System des transzendentalen Idealismus
(1800). Im Folgenden zitiert unter der Sigle STI.
5
Der erste Band seiner
Philosophischen Schriften
enthielt neben der
Freiheitsschrift
wohl nicht ohne Grund die für die individuelle Freiheit gegenüber seinem Identitätssystem sensibleren idealistischen Frühschriften. Vgl. dazu auch Buchheim (2011b), IX ff.
6
Vgl. Schelling, IPP, HKA I, 2, 171 Fn.: „Reinholds Theorie [der Freiheit] hat sehr grosse Verdienste, aber in
seinem
System (das nur vom empirischen Ich ausgeht), ist sie unbegreiflich, und es würde ihrem scharfsinnigen Urheber selbst schwer fallen, seinem Systeme Einheit, und seiner Theorie der Freiheit einen durch das oberste Princip, (das nicht nur dem Ganzen zu Grunde liegen, sondern durch alle
einzelne Theile
des Systems hindurch
herrschen
soll), begründeten Zusammenhang mit seinem übrigen Systeme zu geben.“
Dr. Jörg Noller LMU München 2 Ausgang und in Anknüpfung an diese „Kant-Reinhold-Debatte“ bis zu seinen
Untersuchungen über das Wesen der menschlichen Freiheit
herausgebildet hat. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Schellings Willensbegriff und der Frage nach der Möglichkeit einer freien Entscheidung zum Bösen. Wie lässt sich Schellings frühe Freiheitstheorie angesichts des Autonomie-Problems bestimmen? Schellings frühe Stellungnahme kann ganz allgemein als „Versuch einer Synthese“
7
der Freiheitstheorien Kants und Reinholds angesehen werden, so wie sie unmittelbar vor dem Erscheinen von Schellings
Allgemeinen Übersicht
im Jahr 1797 in
Kants Metaphysik der Sitten
und in Reinholds sich darauf beziehender späten Replik vorlagen. Es gilt, wie Schelling mit Blick auf die Debatte zwischen Kant und Reinhold betont, „den Widerstreit auszugleichen, der in den Behauptungen zweier berühmten Philosophen über diesen Gegenstand statt zu finden scheint“
8
. Dieser „Widerstreit“ besteht in der jeweiligen Auffassung des Willens beider Philosophen, wobei besonders der Begriff der Willkür positiv weiter bestimmt werden soll als dies bei Kant – durch die Charakterisierung als „Unvermögen“
9
– der Fall gewesen war. Wie verhält sich Schelling zu beiden Freiheitsentwürfen? Insgesamt lässt sich Schellings Theorie als ein Versuch verstehen, den Kantischen Freiheitsbegriff gegenüber demjenigen Reinholds zu verteidigen, gleichzeitig jedoch Kants problematische Äußerungen über den Willensbegriff so zu rekonstruieren, dass er der in gewissen Punkten berechtigten Reinholdschen Kritik standhält. Dabei kann Schellings Freiheitstheorie trotz aller enthaltener Kritik an Reinhold als ein unausgesprochenes
Eingeständnis der Richtigkeit
des Reinholdschen Insistierens auf der Willkür als eigentliche Freiheit der individuellen Person gelesen werden. Reinhold war, so Schellings Urteil, „nicht
dazu
bestimmt, das eigentliche Problem der Philosophie zu
lösen
,
aber
dazu
,
es auf die bestimmteste Art vorzustellen“
10
. Der Kantische Standpunkt des absoluten Willens bzw. der reinen praktischen Vernunft ist nach Schelling insofern dem Reinholdschen überlegen, als von dessen Position her die Willkür abgeleitet und erklärt werden kann, indem Kant „sich über den StandPunkt des
7
Schmidt (2012), 36.
8
Schelling, AÜ,
HKA I, 4, 157.
9
Kant, MdS, AA VI, 227.
10
Vgl. dazu auch Schellings allgemeine Charakterisierung von Reinholds Philosophie in seiner Schrift
Vom Ich als Princip der Philosophie
(1795). Im Folgenden zitiert unter der Sigle IPP: „Er [Reinhold] war nicht
dazu
bestimmt, das eigentliche Problem der Philosophie zu
lösen,
aber
dazu,
es auf die bestimmteste Art vorzustellen, und wer weiß nicht, welche grosse Wirkung eine solche bestimmte Vorstellung des eigentlichen Streitpunkts gerade in der Philosophie hervorbringen muß, wo diese Bestimmung gewöhnlich nur durch einen glüklichen Vorblik auf die zu entdekende Wahrheit selbst möglich wird.“ (99)
Dr. Jörg Noller LMU München 3 gemeinen Bewusstseyns“
11
erhebe, Reinhold hingegen aus seinem Begriff der Willkür denjenigen des Willens nicht erklären könne, weil diesem dabei „nichts übrig [bleibe] als sich auf das Urtheil des gemeinen praktischen Verstandes zu berufen, das er selbst nicht weiter erklären kann“
12
. Während Reinhold bei seiner Analyse der Willkür im Bereich des Empirischen stehen bleibe, könne Kant „aus Principien beweisen“
13
, dass der Wille „als freie Willkür erscheinen“ müsse,
14
„obgleich dieses Vermögen im absoluten Willen (der allgemein gesetzgebend ist) gar nicht gedenkbar sey“
15
– was der Grund dafür war, dass Kant die Willkür zum Bösen als ein „Unvermögen“ bezeichnet hatte. Schelling kritisiert also Reinhold ausdrücklich
nicht
deswegen, dass er eigentliche Freiheit als Freiheit der Willkür begreift, sondern nur die Art des Begreifens selbst, d.h. den philosophischen
Standpunkt
, von dem aus er diese Willkür zu begründen sucht. Schellings Kritik richtet sich nicht gegen Reinhold, insofern er Freiheit als Willkür bestimmt – darin folgt Schelling ausdrücklich Reinhold – sondern darin, dass er seinen Freiheitsbegriff vom „gemeinen Bewusstsein“ ableitet, d.h., dass Reinhold den Freiheitsbegriff nicht hinreichend innerhalb eines philosophischen Systems (welches nach Schelling immer vom Absoluten ausgehen muss) thematisiert. Mit dem Begriff der Willkür rückt der Begriff endlicher, individueller Freiheit ins Zentrum von Schellings Überlegungen. Zwar hatte Schelling spezifisch menschliche, und daher endliche Freiheit in seiner Schrift
Vom Ich als Princip
aus dem Jahr 1795 bereits thematisiert.
16
Allerdings hatte darin „das lezte Ziel alles Strebens“ in der „Erweiterung der Persönlichkeit zur Unendlichkeit“ bzw. in der „Zernichtung derselben“ bestanden.
17
Das Ziel für Schellings Freiheitsbegriff im Ausgang von Kant und Reinhold besteht nun darin, den Begriff individuell zurechenbarer Freiheit vom Standpunkt des absoluten Willens her zu entwickeln bzw. zu deduzieren
18
, – also „das
Bewusstseyn
der Freiheit begreiflich zu machen (gleichsam zu construiren)“, was „durch den Begriff der
Willkür
“ geschehen soll.
19
Schelling geht dabei nicht – wie später in seiner Identitätsphilosophie – von einem Zusammenfall von
11
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 161.
12
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 162.
13
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 161.
14
Vgl. dazu auch Kant, KrV B 581: „Die Vernunft ist also die beharrliche Bedingung aller
willkürlichen
Handlungen, unter denen der Mensch
erscheint
[Hervorh. J.N.].“
15
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 162.
16
„Das Unbegreifliche ist nicht, wie ein absolutes,
sondern wie ein
empirisches
Ich Freiheit haben solle, nicht wie ein
intellectuales Ich intellectual, d.h. absolut-frei seyn könne, sondern wie es möglich seye, daß ein
empirisches
Ich zugleich
intellectual
seye,
d. h. Kaussalität durch Freiheit habe.“ (IPP, HKA I, 2, 167 f.)
17
„Im endlichen Ich ist Einheit des Bewußtseyns, d. h. Persönlichkeit. Das unendliche Ich aber kennt gar kein Object, also auch kein Bewußtseyn und keine Einheit des Bewußtseyns, Persönlichkeit. Mithin kann das lezte Ziel alles Strebens auch als Erweiterung der Persönlichkeit zur Unendlichkeit, d.h. als Zernichtung derselben vorgestellt werden.“ (Schelling, IPP, HKA I, 2, 128)
18
Vgl. Schelling, STI, HKA I, 9, 277.
19
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 163.
Dr. Jörg Noller LMU München 4 Freiheit und absolutem Willen aus – dies würde die Gefahr eines intelligiblen Fatalismus mit sich führen –, sondern bringt beide in ein Abhängigkeitsverhältnis: „Wir bedürfen also zur Erklärung der freien Willkür, (als einer Thatsache des gemeinen Bewusstseyns,) der Idee von absoluter Freiheit;
ohne
diese begreifen wir keine
Freiheit
der Wahl;
mit
ihr allein begreifen wir nicht, wie
noch
eine
Wahl überhaupt
in uns möglich, und warum das ursprüngliche Gesetz in uns nicht zur Nothwendigkeit geworden ist.“
20
Der Willkür kommt damit die entscheidende Funktion einer
ratio cognoscendi
der Freiheit zu:
21
„Daß es eine Freyheit des Willens giebt, davon läßt sich das gemeine Bewußtseyn nur durch die Willkühr überzeugen, d.h. dadurch, daß wir in jedem Wollen uns einer Wahl zwischen Entgegengesetzten bewußt werden.“
22
Für Schelling steht damit fest, dass „Freyheit = Willkühr ist“
23
. Die Freiheit der Willkür ist damit aufs Engste mit dem Begriff der
Endlichkeit
verbunden: „Mit der
Einen
Handlung, durch welche das Absolute in uns sich selbst zum Object (die Freiheit zur Willkür) wird, entfaltet sich auch ein ganzes System endlicher Vorstellungen, und zugleich das so tief in uns liegende Gefühl unsrer moralischen Endlichkeit, wodurch wir erst in der AußenWelt, als der
Sphäre
unsrer Endlichkeit,
einheimisch
werden.“
24
Der absolute Wille als bloße Bestimmbarkeit muss, um zur Entscheidung zu kommen, bestimmt sein. Dies ist er aber nach Schelling nur in Gestalt der Willkür als
Erscheinung
des absoluten Willens: „Die Willkür“, so Schelling, „ist
zur Möglichkeit des Vorstellens unsers freien Handelns notwendig
“
25
. Wie ist diese Erscheinung des absoluten Willens als Willkür näher zu verstehen? Schelling möchte durch den Begriff der Willkür der ontologischen Anfoderung an menschliche Willensfreiheit gerecht werden. Dabei wird zwangsläufig das Moment der Wahl und Entscheidung relevant, welches auf dem Prinzip alternativer Möglichkeiten, d.h. dem Unterschied von guten und bösen Handlungen basiert: „Diese Entgegensetzung [von Gut und Böse; J.N.] muß
real
seyn, d. h. beide Handlungen müssen im Bewusstseyn als gleich MÖGLICH vorkommen. Daß die Eine oder die Andre
ausgeschlossen
wird, muß aus einer
positiven
Handlung des Willens erklärt werden [Hervorh. J.N.].“
26
Schelling begreift die Willkür also konkret als ein positives Vermögen der Wahl zwischen Gut und Böse, wobei er das Böse – in Anknüpfung an Kants
Versuch, den Begriff der negativen Größen in die
20
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 165. Vgl. auch Buchheim (2011b), XIII.
21
Dagegen hatte Kant die
ratio cognoscendi
im Sittengesetz erblickt.
22
Schelling, STI, HKA I, 9, 275.
23
Schelling, STI, HKA I, 9, 275.
24
Schelling, STI, HKA I, 9, 276.
25
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 157, Anm.
26
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 157.
Dr. Jörg Noller LMU München 5
Weltweisheit einzuführen
27
nicht als ein
Mangel
des Guten, sondern ausdrücklich als eine „reale Entgegensetzung“ begreift: „[W]ir können uns keine positiv moralische Handlung denken, ohne ihr eine positiv unmoralische entgegenzusetzen“
28
. Wie kann nun genau der Streit zwischen Kant und Reinhold über die Freiheit des Willens geschlichtet werden? Zunächst stellt Schelling die Freiheitsbegriffe Kants und Reinholds gegenüber, um den Grund ihres Dissenses zu identifizieren, um sie danach einer Lösung zuzuführen: „
Kant
behauptet in der Kritik der praktischen Vernunft, der Wille und die praktische d. h. gesetzgebende
Vernunft
seyen Eins und dasselbe.“ Schelling fährt fort: „
Reinhold
behauptet, [‚]Moralität und Zurechnungsfähigkeit der Handlungen lassen sich nur unter der Voraussetzung einer sowohl von der Selbstthätigkeit der
Vernunft
als von dem Streben der
Begierde
verschiedenen
Freiheit des Willens
denken.‘“
29
„Der Grund dieses Wiederspruchs“ zwischen Kant und Reinhold liegt nach Schelling „im
Object
selbst“, d.h. im Willen:
30
„Wenn
Kant
behauptet: Der Wille an sich ist weder frei noch unfrei, also auch weder gut noch böse; Reinhold dagegen sagt, der Wille,
als solcher
,
könne nicht anders, als
frei
seyn, und er sey nur insofern Wille, als er böse oder gut seyn könne: so ist doch hier offenbar von zwei ganz verschiednen Willen die Rede.“
31
Schelling wirft also Kant und Reinhold eine Äquivokation des Willensbegriffs vor, die aufgelöst werden mus. Wie kann diese Äquivokation geklärt werden? Schelling versucht, beide Auffassungen des Willens als
Aspekte
ein und derselben Sache anzusehen, d.h. einen
in sich differenzierten
Willensbegriff anzusetzen: „Es fragt sich, ob nicht das
Object
(der Wille) selbst eine solche doppelte Ansicht möglich macht.“
32
Schellings Vermittlungsversuch beider Willensfreiheitsbegriffe besteht weiter darin, den Begriff des
endlichen
Willens näher zu spezifizieren, indem er „vom StandPunkt des Bewusstseyns“
33
aus verstanden wird: „Der Wille also,
wenn er erscheint,
muß nothwendig als
Willkür
erscheinen,“
34
denn „der Charakter
27
Schelling bezieht sich dabei auf die folgende Stelle bei Kant, welcher er „[v]ortreffliche und aus der Tiefe der menschlichen Natur geschöpfte Anmerkungen“ (Schelling, AÜ, HKA I, 4, 156 Anm.) entnimmt: „Die Begriffe der realen Entgegensetzung haben auch ihre nützliche Anwendung in der praktischen Weltweisheit. Untugend (
demeritum
) ist nicht lediglich eine Verneinung, sondern eine negative Tugend (
meritum negativum
). Denn Untugend kann nur Statt finden, in so fern als in einem Wesen ein inneres Gesetz ist (entweder bloß das Gewissen oder auch das Bewußtsein eines positiven Gesetzes), welchem entgegengehandelt wird. Dieses innere Gesetz ist ein positiver Grund einer guten Handlung, und die Folge kann bloß darum Zero sein, weil diejenige, welche aus dem Bewußtsein des Gesetzes allein fließen würde, aufgehoben wird. Es ist also hier eine Beraubung, eine reale Entgegensetzung und nicht bloß ein Mangel.“ (AA II, 182 f.) Vgl. dazu auch Hermanni (1994), 130 Fn.
28
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 157.
29
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 157.
30
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 161.
31
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 161.
32
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 161.
33
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 163.
34
Schelling, AÜ, HKA I, 4, 162.